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Kombilohn für junge Arbeitslose
vom Mittwoch, dem 28. März 2007
Berlin (AP) - Rund 50 000 junge Langzeitarbeitslose sollen künftig mit Hilfe eines Kombilohn-Modells leichter ordentliche Jobs finden. Dieses Sonderprogramm hat eine Verhandlungsgruppe von Union und SPD verabredet. Der Staat soll demnach an Arbeitgeber gestaffelte Lohnzuschüsse zahlen. Für Jugendliche ohne Berufsabschluss soll der Zuschuss 50 Prozent des Entgelts betragen und auf ein Jahr befristet sein, wie es am Dienstag in Berlin hieß.
Zudem einigten sich die Fachleute auch auf ein Programm namens "Soziale Arbeit", das rund 100 000 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bessere Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt verschaffen soll. Dabei geht es insbesondere um Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss, um Ältere und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die "nach realistischer Erwartung" in den nächsten 24 Monaten keine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt haben. Mit dieser Einschränkung sollen Mitnahmeeffekte minimiert werden. Unternehmen, die diese Menschen anstellen, sollen laut dem Konzept eine "angemessene" Förderung erhalten, um "Produktivitätsnachteile auszugleichen, die aus der Arbeitsmarktferne der Arbeitssuchenden resultieren", wie es hieß.
Das neue "Job-Bonus"-Programm soll Jugendlichen mit schlechteren Startchancen helfen, die länger als sechs Monate ohne Job sind und mit bestehenden Integrationsmaßnahmen nicht vermittelt werden konnten. Das Programm wird voraussichtlich auf drei Jahre befristet. Obergrenze für die Förderung soll ein Bruttolohn von 1000 Euro für eine Vollzeittätigkeit sein. Einen Teil des Zuschusses muss der Arbeitgeber für eine Qualifizierung ausgeben.
Ungelöst bleibt indes der Zwist über Mindestlöhne. Das heikle Thema will die Arbeitsgruppe Mindestlohn der großen Koalition heute im Kanzleramt besprechen. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Ralf Brauksiepe sagte im Deutschlandfunk, die Spitzenrunde werde über die Ausweitung von tariflichen Mindestlöhnen und das Entsendegesetz auf weitere Branchen reden. Zudem zeigte sich Brauksiepe offen für den Vorstoß von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), sittenwidrige Löhne gesetzlich zu definieren und zu verbieten. Die Untergrenze bildet in der gerichtlichen Praxis ein Lohn, der mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn oder dem ortsüblichen Lohn liegt.
Zugleich betonte Brauksiepe die Haltung der Union, die einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn ablehne.
Bericht der SZ/BZ
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